ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4. Der Besteller kann Vertragsrechte weder abtreten noch verpfänden.
1.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Vertragsschluss / Lieferung
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine Fertigungszeichnung. Diese hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und unterschrieben an uns zurück zu senden. Eventuelle Änderungen der Maße, des Materials etc. sind hier entsprechend anzuzeigen. Die bestätigte Fertigungszeichnung gilt als Vertragsgrundlage.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine erfolgte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörung, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials und sonstige unvorhergesehene Fälle entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd zu betrachten und beginnen erst nach endgültiger schriftlicher Darstellung des Auftrages.
2.6. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
2.7. Unsere Lieferungen erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen. Das gleiche gilt auch bei Übernahme von Franko- Lieferungen. Insbesondere ist das Bruchrisiko nicht mit eingeschlossen. Die Erklärung in den Frachtbriefen: „Mangelhaft verpackt“ ist von den Bahnbehörden vorgeschrieben und macht uns nicht haftbar für Bruchschäden.
2.8. Die Kosten der Verpackung und einer vom Besteller etwa verlangten Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Die Transportversicherung beträgt 2,5 des Rechnungsbetrages.
2.9. Unsere gelieferten Werkstücke werden vor der Auslieferung im Werk vorimprägniert. Da Natursteine unterschiedliche Saugverhalten aufweisen, sind die Stücke nach Einbau und vor Benutzung nochmals mit unseren Pflegesets gemäß Anleitung zu imprägnieren . Unter Umständen ist dies mehrmals zu wiederholen.
2.10. Bei Werkstücken aus Stein können Toleranzen in Länge, Breite und Stärke von +/- 2mm auftreten. Werkstücke unter 20 cm Breite werden mit 20 cm Mindestbreite berechnet.
3. Preise und Zahlung
3.1. Unsere Preise beruhen auf den Kostenverhältnissen bei Auftragserteilung.
3.2. Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Lager.
3.3. Skonti sind ausdrücklich zu vereinbaren.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart, sind die Rechnungen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; Wechsel nur nach Vereinbarung. Die Spesen trägt der Kunde.
3.5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, so dürfen wir vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlung verlangen oder unsere Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn fällige Forderungen trotz Mahnungen nicht ausgeglichen werden.
3.6. Der Kunde kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Er darf Zahlungen nur aus Gründen zurückhalten, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
3.7. Kleine Handmuster stehen kostenlos zur Verfügung. Original-Musterplatten werden berechnet, jedoch wird der Betrag bei Auftragserteilung zurückvergütet.
4. Zahlungsverzug
4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort in bar zur Zahlung fällig, ungeachtet angenommener Wechsel oder eingeräumter Zahlungsziele. Der Kunde darf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren nicht mehr veräußern und ist verpflichtet, uns Sicherheiten zu stellen. Die Ermächtigung zum Einzug an uns abgetretener Forderungen erlischt.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Ware binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Gewährleistung
a) bei Vorsatz
b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
d) bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert sind
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestelle und bei leichter Fahrlässigkeit im letzteren Fall begrenzt auf dem vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigenturm an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwaig im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen, Ein Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
6.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3) und 4) dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6.5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
6.7. Soweit Kaufpreisforderungen des Kunden in ein Kontokorrent eingehen, tritt der Kunde in gleicher Weise eine ihm zustehende Saldoforderung an uns ab.
6.8. Verschaffen wir dem Kunden die Mittel zur Kaufpreiszahlung dadurch, daß wir ihm einen von uns ausgestellten und von ihm angenommenen Wechsel zur Diskontierung indossieren (Wechsel-Scheck-Verfahren), so geht das Eigentum an der Ware erst auf den Kunden über, wenn der Wechsel eingelöst und unsere Wechselhaftung erloschen ist.
7. Werk- und Werklieferungsverträge
Für Werk- und Werklieferungsverträge mit Unternehmern, bei denen es sich um Leistungen an Bauwerken handelt, gelten die Bestimmungen der VOB/B jeweils in der neuesten Fassung ergänzend zu diesen Bedingungen als vereinbart.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageergebung nicht bekannt ist.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.